
ARBEITSMITTELPRÜFUNGEN
Strukturiert
Arbeitsmittel müssen, in angemessenen Zeitabständen nach Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1201, durch eine sachkundige und befähigte Person geprüft werden.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen in einer Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen sämtlicher Arbeitsmittel und Maschinen dokumentiert werden. Hierzu zählen auch Maschinen ohne CE-Kennzeichnung mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.1995 (Altmaschinen).
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Arbeitsmittel: Drehmomentmesswerkzeuge, Leitern und Gerüste, Regale, Zurrmittel, kraftbetriebene Türen und Tore, Flurförderzeuge (FFZ), Hubarbeitsbühnen (HAB), Erdbaumaschinen (EBM), Ölabscheider und Maschinen: wie z.B. Pressen, Drehbänke usw.
- Geräte (An-, Vorbau- und Zusatzgeräte) und Absauganlagen
- Einschätzung von Altmaschinen (E-ALMA) gem. der Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrzeugprüfungen nach UVV
Gerne prüfen wir Ihre Arbeitsmittel / Maschinen und übernehmen die Dokumentation (z.B. das Erstellen der Prüfbücher)