
ARBEITSSICHERHEIT
Rechtskonform
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” fordern die sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Wir bieten Ihnen eine umfassende und rechtskonforme Beratung für Ihr Unternehmen.
- Unterstützung bei der Erstellung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung inkl. Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Erstellen von Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokumenten, sowie Arbeits- und Gefahrstoffverzeichnissen
- Unterstützung bei allen Betreuungsleistungen (Regel-, Grund-, anlassbezogene- und betriebsspezifsche Betreuung / Unternehmermodell) sowie bei Behördengängen und Kooperationen mit der BG (z.B. Präventionsmessungen Lärm)
- Unterstützung während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator